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Pressemitteilungen | Datum |
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Gingen: Evangelische Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen | 03.01.2014 |
Die Kirchenbaulast bürgerlicher Gemeinden für Kirchtürme, Kirchenuhren und Kirchenglocken nach dem Württembergischen Kirchengemeindegesetz vom 14. Juni 1887 gilt dem Grunde nach fort. Sie begründet eine anteilige Kostentragungspflicht nach dem Maß der Benutzung dieser Gegenstände für Zwecke der bürgerlichen Gemeinde. Nachdem die davon erfassten Nutzungen (Tageseinteilungs-, Zeitansage- und Alarmierungsfunktion) nahezu vollständig entfallen sind, kann sie aber nicht die Aufrechterhaltung einer Beteiligungsquote nach dem Maß der Benutzung im Jahr 1887 rechtfertigen. Ob und in welchem Umfang einer bürgerlichen Gemeinde eine Kostenbeteiligung heute noch zumutbar ist, ist im Einzelfall zu klären. Die Gemeinde Gingen (Klägerin) kann von der evangelischen Kirchengemeinde in Gingen (Beklagte) verlangen, dass ihre Beteiligungsquote von fünf Sechstel bei der Instandhaltung der Johanneskirche in Gingen reduziert wird. Weil die Klägerin mit der ortsbildprägenden Wirkung des Kirchturms für sich wirbt und den Kirchturm im Gemeindewappen führt, ist es ihr aber zumutbar, sich weiter mit einem Drittel an den Kosten der Instandhaltung von Turm, Turmuhr sowie Glocken- und Läuteanlagen zu beteiligen. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil vom 14. November 2013 entschieden. | |
"Eyach-Arkaden" Balingen: Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung auch in zweiter Instanz erfolglos | 09.01.2014 |
Die einem Investor (Beigeladene) aufgrund des Bebauungsplans "Eyach-Arkaden" der Stadt Balingen vom 11. Dezember 2012 von der Stadt Balingen (Antragsgegnerin) erteilte Baugenehmigung für ein "Handels- und Dienstleistungshaus mit 29 Wohneinheiten" in der Balinger Innenstadt kann schon vor einer endgültigen Entscheidung über die dagegen erhobene Klage eines Nachbarn (Antragsteller) vollzogen werden. Denn die Baugenehmigung verletzt voraussichtlich keine Rechte des Antragstellers, und zwar selbst dann, wenn der Bebauungsplan, wie der Antragsteller behaupte, unwirksam sei. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 8. Januar 2014 entschieden. Damit blieb ein auf einen vorläufigen Baustopp zielender Eilantrag des Antragstellers, den das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Juli 2013 abgelehnt hatte, auch in zweiter Instanz erfolglos. | |
Jahrespressekonferenz am 29.01.2014 | 15.01.2014 |
Die Jahrespressekonferenz des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg findet statt am Mittwoch, dem 29. Januar 2014 um 11:00 Uhr im Raum 319 (2. Obergeschoss). VGH-Präsident Volker Ellenberger wird über die Geschäftstätigkeit des Jahres 2013 informieren. Außerdem soll über anhängige Verfahren berichtet werden, die für Öffentlichkeit und Medien von Interesse sind. |
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Geschäftstätigkeit 2013: Mehr Eingänge als im Vorjahr; starker Anstieg von Asylverfahren bei Verwaltungsgerichten; VGH mit Großverfahren beschäftigt: Polder Schwanau im Jahr 2013, elf Klagen zum Projekt Stuttgart 21 im Januar 2014 | 29.01.2014 |
Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) gingen im Geschäftsjahr 2013 mehr allgemeine Verfahren als im Vorjahr ein. Die Eingänge in Asylsachen gingen leicht zurück. Mit etwa so viel Erledigungen wie Eingängen blieb der Gesamtbestand anhängiger Verfahren am Jahresende im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. |
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Heidelberg: Die Gegner des Bebauungsplans "Eleonorenhaus" bleiben vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolglos | 04.02.2014 |
Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit den heute verkündeten Normenkontrollurteilen vom 29. Januar 2014 die Anträge mehrerer Bürger und des NABU Heidelberg (Antragsteller), den Bebauungsplan „Handschuhsheim-Mühltalstraße 101, Areal ehemaliges Eleonorenhaus“ für unwirksam zu erklären, abgelehnt. | |
Besigheim: Bebauungsplan “Kleines Neckerle - 1. Änderung“ teilweise unwirksam | 06.02.2014 |
Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute verkündeten Normenkontrollurteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 4. Februar 2014 den Bebauungsplan der Stadt Besigheim “Kleines Neckerle - 1. Änderung“ vom 31. Januar 2012 teilweise für unwirksam erklärt. Damit hatten die Normenkontrollanträge zweier Grundstücksmiteigentümer (Antragsteller) zum Teil Erfolg. | |
Entziehung des Doktorgrades im Fall Koch-Mehrin: Keine Berufung gegen Klageabweisung | 07.02.2014 |
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) vom 4. März 2013, das die Klage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin (Klägerin) gegen die Entziehung ihres Doktorgrades abweist, wird nicht in einem Berufungsverfahren überprüft. Das hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten heute zugestellten Beschluss vom 3. Februar 2014 entschieden und den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. | |
Dornstetten: Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplan "Bahnhofstraße“ erfolglos | 03.03.2014 |
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem den Beteiligten heute bekannt gegebenen Normenkontrollurteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 17. Februar 2014 die Anträge von zwei Grundstückseigentümern (Antragsteller), den am 22. November 2011 vom Gemeinderat der Stadt Dornstetten (Landkreis Freudenstadt) beschlossenen Bebauungsplan “Bahnhofstraße“ für unwirksam zu erklären, abgewiesen. | |
OGI Bad Wurzach: Genehmigung für Änderung des Flächennutzungsplans zu Recht versagt; Berufung der Stadt erfolglos; Interkommunales Gewerbegebiet abseits bestehender Siedlungsflächen mit Landesentwicklungsplan nicht vereinbar | 05.03.2014 |
Die Stadt Bad Wurzach (Klägerin) hat gegenüber dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Ravensburg (Beklagter), keinen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung für die von ihrem Gemeinderat am 18. Februar 2009 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans zur Ansiedlung eines von ihr, der Stadt Bad Waldsee sowie den Gemeinden Wolfegg und Bergatreute in einem Zweckverband getragenen "Oberschwäbischen Gewerbe- und Industrieparks" (OGI). Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 19. Februar 2014 entschieden und die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen, das ihre Klage auf Erteilung der Genehmigung abweist. | |
Wimsheim: Auch Eilantrag zu neuem Bürgerbegehren gegen Ansiedlung von Edelmetall-Unternehmen erfolglos | 26.03.2014 |
Auch das von Mitgliedern einer Bürgerinitative (Antragsteller) unterstützte erneute Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung eines Galvanik- und Edelmetall-Recyclingbetriebs in der Gemeinde Wimsheim (Antragsgegnerin) ist unzulässig, weil es sich gegen die Bauleitplanung der Gemeinde richtet. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 18. März 2014 entschieden. Damit blieb ein Eilantrag der Antragsteller auch in zweiter Instanz erfolglos. | |
Eppingen: Gegner des Bebauungsplans „Sondergebiet Tanzlokal“ scheitern vor Gericht | 02.04.2014 |
Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat nach mündlicher Verhandlung am 27. März 2014 mit dem heute verkündeten Normenkontrollurteil die Anträge zweier Nachbarn (Antragsteller), den Bebauungsplan „Sondergebiet Tanzlokal“ der Stadt Eppingen (Antragsgegnerin) vom 13.3.2012 für unwirksam zu erklären, abgewiesen. | |
Bad Urach: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nördliche Innenstadt" ("Elsach-Center") unwirksam | 10.04.2014 |
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Nördliche Innenstadt" der Stadt Bad Urach vom 28. Juni 2011 ist unwirksam. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 27. März 2014 entschieden. Damit hatten Normenkontrollanträge der Eigentümer eines Wohnhausgrundstücks und einer Wohnung in der Nähe des Plangebiets (Antragsteller) in vollem Umfang Erfolg. | |
Stadt Fellbach muss Nutzung des Roncalli-Hauses in Oeffingen als Asylbewerberunterkunft ab 1. Juni 2014 untersagen | 10.04.2014 |
Die Beschwerden der Stadt Fellbach und des Eigentümers des Roncalli-Hauses in Fellbach-Oeffingen gegen die vom Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) ausgesprochene Verpflichtung der Stadt, dem Eigentümer die derzeit ausgeübte Nutzung dieses Gebäudes als Asylbewerberunterkunft zu untersagen, haben keinen Erfolg. Zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüber den Bewohnern ist diese Nutzung jedoch erst ab dem 1. Juni 2014 zu untersagen. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 9. April 2014 entschieden und die Beschwerden mit dieser Maßgabe zurückgewiesen. | |
Stuttgart 21: Klage eines Esslinger Bürgers gegen verschiedene Planänderungen abgewiesen | 11.04.2014 |
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit einem heute verkündeten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 9. April 2014 die Klage eines Esslinger Bürgers (Kläger) gegen verschiedene Planänderungsbescheide des Eisenbahnbundesamts (Beklagte) abgewiesen. | |
Energieversorgung Filstal: Klage gegen Umlagebescheide des Zweckverbands Landeswasserversorgung weitgehend erfolglos | 05.05.2014 |
Der für das Wasserrecht zuständige 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH) hat mit einem heute verkündeten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 28. April 2014 eine Klage der Energieversorgung Filstal GmbH & Co.KG (Klägerin) gegen Bescheide des Zweckverbands Landeswasserversorgung(Beklagter) über Umlagen für die Jahre 2005, 2006 und 2009 zum größten Teil abgewiesen.Damit hatte die Berufung des Beklagten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das der Klage in vollem Umfang stattgegeben hatte, überwiegend Erfolg. |
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Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit unwirksam | 08.05.2014 |
Die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl, nach der nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür durch ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat erbracht wird, ist rechtswidrig und daher unwirksam. Dies hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 29. April 2014 entschieden. Damit hatten Normenkontrollanträge von sieben Steinmetzbetrieben (Antragsteller) aus der Ortenau in vollem Umfang Erfolg. |
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Stuttgart 21: Klagen gegen 5. und 10. Planänderung für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart abgewiesen | 23.05.2014 |
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit zwei heute verkündeten Urteilen aufgrund mündlicher Verhandlungen vom 21. Mai 2014 die Klagen des Eigentümers eines mit einem mehrstöckigen Geschäftshaus bebauten Grundstücks in Stuttgart gegen die Bescheide des Eisenbahn-Bundesamts zur 5. und 10. Planänderung vom 23. Oktober 2012 und vom 10. Mai 2012 abgewiesen. | |
Bad Schönborn: Freie Wähler müssen das Wahlplakat auf dem Marktplatz sofort entfernen | 23.05.2014 |
Die Anordnung der Stadt Bad Schönborn (Antragsgegnerin), das von dem Verein Freie Wähler Bad Schönborn e.V. (Antragsteller) auf dem Marktplatz vor dem Rathaus aufgestellte großflächige Wahlplakat zu entfernen, darf sofort vollzogen werden. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 23. Mai 2014 entschieden. Damit hatte die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) Erfolg, das einem Eilantrag der Antragsteller stattgegeben hatte. | |
Mannheim: Rhein-Neckar-Flugplatz GmbH gewinnt Rechtsstreit um zusätzliche Flugbeschränkungen am City Airport Mannheim | 28.05.2014 |
Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe (Beklagter) am 23.8.2010 erteilte Ausnahme für Starts und Landungen von Schleppflugzeugen im Segelflugbetrieb - ausgenommen an Sonn- und Feiertagen - gilt weiter. Der für das Luftverkehrsrecht zuständige 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit seinem heute verkündeten Urteil nach mündlicher Verhandlung am 22.5.2014 den diese Ausnahme widerrufenden Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 18.2.2013 aufgehoben und damit der Klage der Rhein-Neckar-Flugplatz GmbH (Klägerin) stattgegeben. | |
Friedrichshafen: Sperrgebietsverordnung für ein Grundstück im Stadtzentrum vorläufig außer Vollzug gesetzt | 23.06.2014 |
Die Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Verbot der Prostitution auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen vom 11. April 2013 (Sperrgebietsverordnung) wird für ein mit einem zehnstöckigen Gebäude bebautes Grundstück im Stadtzentrum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einer einstweiligen Anordnung vom 6. Juni 2014 beschlossen und damit Eilanträgen von vier Antragstellerinnen stattgegeben. | |
Bad Dürrheim: Veränderungssperre für Bauleitplanung zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen auf der Ostbaar rechtmäßig | 26.06.2014 |
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute verkündeten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 25. Juni 2014 den Normenkontrollantrag eines Landwirts aus Oberbaldingen (Antragsteller) gegen eine Veränderungssperre der Stadt Bad Dürrheim (Antragsgegnerin) abgewiesen. | |
Stuttgart 21: Planfeststellungsbeschlüsse von 2005 haben Bestand | 03.07.2014 |
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute verkündeten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 2. Juli 2014 die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers (Kläger) gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beklagte) abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben. | |
Freiburg: Längere Sperrzeit für Gaststätte "Kiez 57" bleibt vollziehbar; Beschwerde erfolglos | 09.07.2014 |
Die von der Stadt Freiburg (Antragsgegnerin) verfügte Verlängerung der Sperrzeit für die Gaststätte “Kiez 57“ bleibt sofort vollziehbar. Die Beschwerde der Betreiberin der Gaststätte (Antragstellerin) gegen die Ablehnung ihres Eilantrages durch das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) hat keinen Erfolg. Das hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 7. Juli 2014 entschieden. | |
Stuttgart 21: Klage gegen 2. Planänderung zum Bau des Fildertunnels abgewiesen | 10.07.2014 |
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit einem heute verkündetem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. Juli 2014 die Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft (Klägerin) eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart gegen den Planänderungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts für die 2. Planänderung zum Bau des Fildertunnels (Planfeststellungsabschnitt 1.2 des Projekts Stuttgart 21) abgewiesen. | |
Stuttgart: Vergnügungssteuer für Tantra-Ganzkörpermassage ist rechtmäßig | 21.07.2014 |
Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist eine „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte). Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014 entschieden. Damit hatte die Berufung der Inhaberin eines Stuttgarter Massage-Studios (Klägerin) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart keinen Erfolg. | |
Nächste Pressekonferenz am 06.08.2014 | 23.07.2014 |
Die nächste Pressekonferenz des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg findet statt am Mittwoch, dem 06. August 2014 um 10:00 Uhr im Raum 319 (2. Obergeschoss). | |
Früherer Ministerpräsident Mappus hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien | 04.08.2014 |
Im Streit um die Kopien von E-Mails aus dem Herbst 2010 hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt: Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus kann vom Land Baden-Württemberg verlangen, dass dieses drei Dateien mit "Arbeitskopien“ des Outlook-Postfachs sowie sämtliche Kopien dieser Dateien löscht, nachdem diese zuvor dem Landesarchiv zur Übernahme als Archivgut angeboten worden sind. | |
Konkurrentenstreit um Trinkwasser: Gemeinde Steinen erhält kein Nutzungsrecht an Wasenquellen | 06.08.2014 |
Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Nutzung der Wasenquellen zur Trinkwasserversorgung ist zu Recht weiterhin dem Zweckverband Wasserversorgung Hohlebach-Kandertal (Beigeladener) und nicht der Gemeinde Steinen (Klägerin) erteilt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 3. Juli 2014 den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) abgelehnt. Damit ist der Konkurrentenstreit um die Nutzung der Wasenquellen rechtskräftig entschieden. | |
Rohmilch-Automat nur am Ort der Milchgewinnung zulässig | 08.08.2014 |
Ein Automat, der Rohmilch an Verbraucher abgibt, darf nur dort aufgestellt werden, wo die Milch gewonnen wird. Das hat der für das Lebensmittelrecht zuständige 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 16. Juni 2014 entschieden. Damit blieb die Berufung eines Landwirts (Kläger) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) erfolglos, das seine Klage gegen eine Untersagung des Landratsamts Odenwald-Kreis (Beklagter) abgewiesen hatte. | |
Baurechtswidriger Grenzbau: Behörde muss auf Antrag des Nachbarn im Regelfall Abbruch anordnen | 12.08.2014 |
Hält eine ohne Baugenehmigung errichtete bauliche Anlage die nach der Landesbauordnung vorgeschriebene Mindest-Abstandsfläche zum Nachbargrundstück nicht ein und ist eine Ausnahme von den Vorschriften über Abstandsflächen nicht zulässig, kann der dadurch in seinen Rechten verletzte Nachbar in der Regel verlangen, dass die Baurechtsbehörde den Abbruch dieser Anlage anordnet. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem Ende Juli 2014 rechtskräftig gewordenen Urteil vom 24. März 2014 in einem Nachbarstreit um eine baurechtswidrige Grenzgarage entschieden. | |
Internetzugang über das Stromnetz: Amateurfunker klagt erfolglos gegen Bundesnetzagentur | 12.08.2014 |
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) räumt jedem einklagbare Rechte gegen die Bundesnetzagentur ein, wenn er von Betriebsmitteln betroffen ist, die nicht den Vorschriften dieses Gesetzes oder anderen Gesetzen mit Festlegungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit genügen. Ein Amateurfunker aus Mannheim (Kläger), der sich durch den von einem Unternehmen (Beigeladene) angebotenen Internetzugang über das Stromnetz beeinträchtigt sieht, kann gleichwohl nicht verlangen, dass die Bundesnetzagentur (Beklagte) Maßnahmen gegen die Beigeladene ergreift. Denn das Angebot der Beigeladenen stört weder den Amateurfunk noch den Kurzwellen-Rundfunkempfang in der Wohnung des Klägers. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) nach Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Urteil vom 3. Juli 2014 entschieden. |
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Gemeinden Igersheim, Obersontheim und Wäschenbeuren: Klagen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen auch in zweiter Instanz erfolglos | 13.08.2014 |
In den am 12. August 2014 zusammen mündlich verhandelten Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Igersheim, Obersontheim und Wäschenbeuren (Klägerinnen) und dem Regierungspräsidium Stuttgart (Beklagter) wegen Einrichtung von Gemeinschaftsschulen hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg den Beteiligten heute Nachmittag die Urteilsformeln bekannt gegeben. Danach werden die Berufungen der Klägerinnen gegen die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Juli 2013 zurückgewiesen, jede Klägerin hat die Kosten ihres Berufungsverfahrens zu tragen und die Revision wird jeweils nicht zugelassen. Damit bleiben die Klagen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in diesen Gemeinden auch in zweiter Instanz erfolglos. Entscheidungsgründe hat der Senat nicht bekannt gegeben. Das vollständige Urteil mit Entscheidungsgründen wird den Beteiligten demnächst schriftlich zugestellt. Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (Az.: 9 S 1722/13, 9 S 1755/13 und 9 S 1923/13). |
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Rechtsstreitigkeiten um Gemeinschaftsschulen in den Gemeinden Igersheim, Obersontheim und Wäschenbeuren: VGH-Urteile mit Entscheidungsgründen zugestellt | 27.08.2014 |
In den Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Igersheim, Obersontheim und Wäschenbeuren (Klägerinnen) und dem Regierungspräsidium Stuttgart (Beklagter) wegen Einrichtung von Gemeinschaftsschulen sind die aufgrund der gemeinsamen Berufungsverhandlung am 12. August 2014 ergangenen Urteile des 9. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Pressemitteilung vom 13. August 2014) den Beteiligten jetzt vollständig mit Entscheidungsgründen zugestellt worden. Das Verwaltungsgericht habe die Klagen zu Recht abgewiesen. Die Klägerinnen hätten keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Zustimmung zu einer Änderung bestehender Grund- und Haupt-/Werkrealschulen in Gemeinschaftsschulen oder darauf, dass der Beklagte über ihre diesbezüglichen Anträge erneut entscheide. Die Ablehnungsbescheide des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 4. Februar 2013 seien rechtmäßig und verletzten keine Rechte der Klägerinnen. Die von den Klägerinnen geltend gemachten formellen und materiellen Rechtsmängel lägen nicht vor. | |
Asylbewerberunterkunft in Karlsbad-Ittersbach: Landratsamt Karlsruhe muss Nutzung ab dem 15. November 2014 untersagen. Beschwerden gegen einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erfolglos. | 23.09.2014 |
Die Beschwerden des Landratsamts Karlsruhe (Antragsgegner) und einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft (beigeladene Bauherrin) gegen die vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) auf Antrag eines Nachbarn (Antragsteller) gegenüber dem Landratsamt erlassene einstweilige Anordnung, der Beigeladenen die Nutzung von Büroräumen eines Gebäudes in Karlsbad-Ittersbach als Asylbewerberunterkunft bzw. "Asylliegenschaft" vorläufig zu untersagen, haben keinen Erfolg. Zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist die geänderte Nutzung jedoch erst ab dem 15. November 2014 zu untersagen. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 16. September 2014 entschieden. | |
Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Mappus auch in zweiter Instanz erfolglos | 16.10.2014 |
Der Eilantrag eines Bürgers (Antragsteller), dem Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg (Antragsgegner) vorläufig zu untersagen, die Sicherungskopien der E-Mail-Account-Daten des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (Beigeladener) zu löschen, bis über seine Klage auf Zugang zu Umweltinformationen in diesen E-Mails rechtskräftig entschieden ist, bleibt erfolglos. | |
Begründung für Ablehnung des Eilantrags gegen Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Mappus zugestellt | 17.10.2014 |
Mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) die Beschwerde eines Bürgers (Antragsteller) gegen die Ablehnung seines Eilantrags zurückgewiesen, dem Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg (Antragsgegner) vorläufig zu untersagen, die Sicherungskopien der E-Mail-Account-Daten des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (Beigeladener) zu löschen, bis über seine Klage auf Zugang zu Umweltinformationen in diesen E-Mails rechtskräftig entschieden ist (Pressemitteilung Nr. 34 vom 16. Oktober 2014). Heute wurde den Beteiligten nunmehr der vollständige begründete Beschluss zugestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe - so der 10. Senat in seiner Begründung - den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht abgelehnt. Zwar bestehe im Hinblick auf die für den 17. Oktober 2014 angekündigte Löschung der umstrittenen Dateien ein Anordnungsgrund. Der Antragsteller habe aber einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht. | |
Kein Bundesparteitag der NPD in der Stadthalle Weinheim; Eilantrag auch in zweiter Instanz erfolglos | 17.10.2014 |
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD; Antragstellerin) hat keinen Anspruch auf Überlassung der Stadthalle in der Stadt Weinheim (Antragsgegnerin) für ihren im November 2014 geplanten Bundesparteitag. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden und eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) im Ergebnis bestätigt. Damit blieb ein Eilantrag der NPD auch in zweiter Instanz erfolglos. | |
Rheinau-Linx: Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Rechen“ bleibt erfolglos | 22.10.2014 |
Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute verkündeten Normenkontrollurteil vom 15. Oktober 2014 den Antrag eines Bürgers (Antragsteller) aus dem Ortsteil Linx der Stadt Rheinau (Antragsgegnerin), den Bebauungsplan “Rechen“ für unwirksam zu erklären, abgewiesen. | |
KKW Obrigheim: Verhandlung über Stilllegungs- und Abbaugenehmigung am 28. und 29. Oktober 2014 | 23.10.2014 |
Der für das Atomrecht zuständige 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) verhandelt am 28. und 29. Oktober 2014 über Klagen von vier Bürgern (Kläger) gegen die der EnBW Kernkraftwerk GmbH (Beigeladene) vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Beklagter) erteilte 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk (KKW) Obrigheim. | |
Stadt Bretten: Bebauungsplan "Östliche Steinzeugstraße" unwirksam; Gleichwohl keine Baugenehmigung für Lebensmittelmarkt, da verkehrliche Erschließung nicht gesichert | 28.10.2014 |
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat heute in einem Normenkontrollverfahren und in einem Berufungsverfahren, welche die bauliche Nutzung des Gebiets zwischen der östlichen Steinzeugstraße und der Bundesstraße B35/B293 in der Stadt Bretten betreffen, im Anschluss an die mündlichen Verhandlungen vom 22. Oktober 2014 die Urteile verkündet. Im Normenkontrollverfahren 5 S 1970/12 hat er den Bebauungsplan "Östliche Steinzeugstraße“ der Stadt Bretten auf Antrag der Eigentümerin von zwei Grundstücken im Plangebiet für unwirksam erklärt. Im Berufungsverfahren 5 S 114/13 hat er die Berufung dieser Grundstückseigentümerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen, das ihre Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt in diesem Plangebiet abweist. | |
Gemeinde Sersheim muss für früheren Beamten auch Versorgungslasten aus dessen Dienstzeit bei der Bundeswehr tragen | 28.10.2014 |
Die Gemeinde Sersheim (Klägerin) ist im Streit mit dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (Beklagter) um Versorgungslasten für einen zu einer anderen Kommune gewechselten Beamten aus dessen früherer Dienstzeit als Soldat bei der Bundeswehr auch in zweiter Instanz unterlegen. Ihre "Haftung“ für die Soldatendienstzeit des Beamten ergebe sich aus dem eindeutigen Wortlaut der einschlägigen gesetzlichen (Übergangs-)Regelungen in dem seit dem 1. Januar 2011 geltenden Landesbeamtenversorgungsgesetz. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten nunmehr zugestellten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14. Oktober 2014 entschieden und die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen. |
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KKW Obrigheim: Klagen gegen 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung abgewiesen | 30.10.2014 |
Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute verkündeten Urteil auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2014 Klagen von vier Bürgern (Kläger) gegen die der EnBW Kernkraftwerk GmbH (Beigeladene) vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Beklagter) erteilte 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) vom 24. Oktober 2011 abgewiesen. Diese Genehmigung verletze die Kläger nicht in ihren Rechten. Sie sei entgegen der Auffassung der Kläger weder formell noch materiell rechtswidrig. | |
Integrierte Leitstelle Tübingen: Berufungen der Krankenkassen gegen Urteil zum Vermittlungsentgelt für DRK erfolglos | 05.11.2014 |
Die AOK Baden-Württemberg, der Verband der Ersatzkassen und die IKK/BKK Arbeitsgemeinschaft (Beigeladene zu 2 bis 4) können ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG), das die Schiedsstelle für den bodengebundenen Rettungsdienst im Regierungsbezirk Tübingen (Beklagte) verpflichtet, über das dem DRK Kreisverband Tübingen e.V. (Kläger) zustehende Vermittlungsentgelt der integrierten Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr im Landkreis Tübingen erneut zu entscheiden, nicht anfechten. Denn sie werden durch dieses Urteil nicht in rechtlich geschützten Interessen sachlich beschwert. Ihre Berufungen gegen das Urteil sind daher unzulässig. Die Berufungen wären bei unterstellter Zulässigkeit aber auch unbegründet. Das hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem nunmehr zugestellten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 7. Oktober 2014 entschieden. | |
Kirchzarten: Kein vorläufiger Baustop für Mountainbike-Anlagen | 07.11.2014 |
Mit einem den Beteiligten heute bekannt gegebenen Beschluss vom 6. November 2014 hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) einen Eilantrag gegen die Gemeinde Kirchzarten (Antragsgegnerin) abgelehnt, mit dem eine Bürgerin (Antragstellerin) unter Berufung auf einen Bürgerentscheid vom 3. März 2013 den Baubeginn für neue Mountainbike-Anlagen im Wald bei Kirchzarten verhindern wollte. | |
Baden-Baden: Kommunale Bauträgerschaft für Wohnungen mit gehobenem Wohnbedarf im Plangebiet "Zwischen Stephanien- und Vincentistraße“ unzulässig Privater Wettbewerber kann Beendigung einer entsprechenden Unternehmensbeteiligung der Stadt verlangen | 13.11.2014 |
Die Stadt Baden-Baden (Beklagte) darf sich nicht über ihre Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) an einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) beteiligen, um zwei Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans "Zwischen Stephanien- und Vincentistraße“ zu erwerben und mit Wohnungen für gehobenen Wohnbedarf zu bebauen sowie diese Wohnungen zu vermarkten. Dies verstößt gegen das baden-württembergische Gemeindewirtschaftsrecht. Ein privater Wettbewerber um die Grundstücke (Klägerin) kann die Beendigung einer solchen Unternehmensbeteiligung verlangen. Auf welche Weise die Stadt das bewerkstelligt - etwa durch Veräußerung ihrer Beteiligung oder durch Kündigung der OHG aus wichtigem Grund -, bleibt jedoch ihr überlassen. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 5. November 2014 entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) sowie seine im vorangegangenen Eilverfahren geäußerte Rechtsauffassung (vgl. Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012) im Wesentlichen bestätigt. | |
Neckarwestheim: Vogelabwehranlagen im Weinberg verursachen schädliche Umwelteinwirkungen; Nachbarn haben Anspruch auf Maßnahmen zur Lärmminderung | 24.11.2014 |
Das Landratsamt Heilbronn (Beklagter) ist verpflichtet, auf Antrag von Nachbarn (Kläger) gegen den Lärm automatischer phonoakustischer und pyrotechnischer Vogelabwehranlagen in einem Weinberg in Neckarwestheim einzuschreiten. Die Kläger können mangels Gesundheitsgefahr zwar nicht die Untersagung des Anlagenbetriebs verlangen. Das Landratsamt muss jedoch zum Schutz der Kläger vor schädlichen Umwelteinwirkungen Maßnahmen zur Minderung des Lärms anordnen, deren Auswahl in seinem Ermessen steht. Die Pflicht des Anlagenbetreibers, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden und zu minimieren, tritt nicht allein deshalb zurück, weil andere Mittel zur Vergrämung von Vögeln höhere Kosten für Weinbauern verursachen. Das hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem in der letzten Woche zugestellten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 4. November 2014 entschieden und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) im Ergebnis bestätigt. | |
Stuttgart: Keine "Demos gegen Stuttgart 21" im Hauptbahnhof | 24.11.2014 |
Die "Demos gegen Stuttgart 21" am heutigen Montag sowie am 1. und 22. Dezember 2014 dürfen nicht vor dem Nordausgang in der Kopfbahnsteighalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs stattfinden. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart angeordnete Verlegung dieser Versammlungen in die Lautenschlagerstraße ist rechtmäßig. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten heute Nachmittag bekannt gegebenen Beschluss vom 24. November 2014 entschieden und damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt. | |
Konstanz: Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Studentenzentrum Chérisy-Straße" unzulässig | 25.11.2014 |
Der Antrag einer gemeinnützigen GmbH - Beschäftigungs- und Bildungswerk - aus Konstanz (Antragstellerin), den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Studentenzentrum Chérisy-Straße“ der Stadt Konstanz (Antragsgegnerin) für unwirksam zu erklären, ist unzulässig. Die Antragstellerin, der mehrere mit Wohnhäusern bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in der Nachbarschaft des Vorhabens gehören, ist nicht antragsbefugt. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Normenkontrollurteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 19. November 2014 entschieden und den Normenkontrollantrag der Antragstellerin abgewiesen. | |
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Schenk im Ruhestand | 01.12.2014 |
Nach über 24jähriger Tätigkeit am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ist der Vorsitzende des 12. Senats, Herr Karlheinz Schenk, mit Ablauf des Monats November 2014 aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden. | |
Dublin-Verfahren: Überstellung nach Bulgarien bei nicht ernsthaft erkrankten Männern und Paaren ohne kleine Kinder zulässig | 01.12.2014 |
Nicht ernsthaft erkrankte Männer oder Paare ohne kleine Kinder, die in Bulgarien einen Asylantrag gestellt haben und anschließend als Asylbewerber nach Deutschland eingereist sind, dürfen im Dublin-Verfahren zur Durchführung des Asylverfahrens nach Bulgarien überstellt werden. Denn jedenfalls diesem Personenkreis droht in Bulgarien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung aufgrund systemischer Mängel oder Schwachstellen des bulgarischen Asylsystems oder der dortigen Aufnahmebedingungen für Asylbewerber. Das hat der 11. Senat des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg (VGH) mit zwei Ende November 2014 zugestellten Urteilen vom 10. November 2014 entschieden und gegenteilige Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) geändert. | |
Stuttgart 21: Die 250. Montagsdemonstration darf auf dem Arnulf-Klett-Platz stattfinden | 05.12.2014 |
Mit einem den Beteiligten heute Vormittag bekannt gegebenen Beschluss hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden, dass die 250. Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 am 8. Dezember 2014 mit einer Auftaktkundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz und in der Schillerstraße beginnen darf. Der VGH hat damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt und die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde der Landeshauptstadt Stuttgart zurückgewiesen. | |
Stuttgarter Taubenfütterungsverbot: Keine Berufung gegen klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts | 17.12.2014 |
Der Antrag einer Stuttgarter Bürgerin (Klägerin), die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) zuzulassen, das ihre Klage gegen ein Taubenfütterungsverbot der Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte) abweist (Pressemitteilungen des VG vom 22. und 28. Mai 2014), hat keinen Erfolg. Aus den von der Klägerin dargelegten Gründen bestehen insbesondere keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten in dieser Woche bekannt gegebenen Beschluss vom 8. Dezember 2014 entschieden. Damit ist das klageabweisende Urteil des VG rechtskräftig. | |
Stuttgart: Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplan "Oberer Hasenberg/Nordhang Stgt 230“ erfolglos; Einschränkung bisheriger Baurechte zur Bewahrung des Stadtklimas gemäß Rahmenplan "Halbhöhenlage" rechtmäßig | 18.12.2014 |
Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit zwei heute verkündeten Normenkontrollurteilen aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11. Dezember 2014 die Anträge eines Privatschulträgers (gGmbH) und zweier Bürger (Antragsteller), den Bebauungsplan "Oberer Hasenberg/Nordhang Stgt 230" der Landeshauptstadt Stuttgart (Antragsgegnerin) vom 7. Juli 2011 für unwirksam zu erklären, abgelehnt. | |
Verbot des Vereins "Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ in Pforzheim bestandskräftig; Rücknahme der Klage | |
Das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot des Vereins der "Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim ist bestandskräftig. Der Verein hat seine gegen das Vereinsverbot erhobene Klage am 31. Januar 2014 zurückgenommen. Daraufhin hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom selben Tag das Verfahren eingestellt. | |
Heidelberg: Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnlinie Im Neuenheimer Feld; Eilanträge der Universität, der Max-Planck-Gesellschaft und des Deutschen Krebsforschungszentrums erfolgreich | 18.12.2015 |
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (Beigeladene) darf vom Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Antragsgegner) vom 10. Juni 2014 für den Neubau der Straßenbahnlinie Im Neuenheimer Feld ("Universitätslinie“) vorläufig keinen Gebrauch machen. Das Regierungspräsidium hat bei seiner Abwägung die Belange der Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg, der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. und der Stiftung Deutsches Krebsforschungszentrum (Antragsteller), von nachteiligen Wirkungen des Straßenbahnverkehrs auf ihre Forschungseinrichtungen verschont zu bleiben, voraussichtlich unzureichend berücksichtigt und übersehen, dass der Bebauungsplan "Neues Universitätsgebiet“ der Stadt Heidelberg vom 28. Juli 1960 dem Vorhaben entgegensteht. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit drei Beschlüssen vom 18. Dezember 2014 entschieden und die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss angeordnet. |