Anfahrt zum Verwaltungsgerichtshof

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der Straßenbahn vom Hauptbahnhof kommend mit der Linie 1 Richtung Rheinau bis Haltestelle "Tattersall", weiter mit den Linien 6 Richtung Neuostheim, 6A Richtung Neuhermsheim oder 9 Richtung Neuostheim bis zur Haltestelle "Planetarium". Den Verwaltungsgerichtshof erreichen Sie ebenfalls vom Hauptbahnhof aus mit der Buslinie 60 bis zur Haltestelle "Lanzvilla".

Mit dem Auto von außerhalb

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg befindet sich am Ende der von Heidelberg kommenden Autobahn (A 656) und der sich anschließenden Wilhelm-Varnholt-Allee / Kreuzung Schubertstraße in einer Entfernung von etwa von 500 m (rechts abbiegen). Gebührenfreie Parkplätze stehen vor dem Haupteingang zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Parkzeit hier auf 3 Stunden begrenzt ist. Weitere Parkplätze stehen Ihnen in fußläufiger Entfernung am Friedensplatz/ADAC und am Landesmuseum für Technik und Arbeit zur Verfügung.

Ein Behindertenparkplatz befindet sich im Hof (Gebäuderückseite Schellingstraße).

Hinweis:

Die Innenstadt Mannheims liegt in einer Umweltzone. Ohne Feinstaub-Plakette ist eine Einfahrt in die Umweltzone, in der auch das Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs liegt, nicht mehr erlaubt. Nähere Informationen zum Fahrverbot finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.