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Stuttgart 21: Die 250. Montagsdemonstration darf auf dem Arnulf-Klett-Platz stattfinden
Datum: 05.12.2014
Kurzbeschreibung: Mit einem den Beteiligten heute Vormittag bekannt gegebenen Beschluss hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden, dass die 250. Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 am 8. Dezember 2014 mit einer Auftaktkundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz und in der Schillerstraße beginnen darf. Der VGH hat damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt und die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde der Landeshauptstadt Stuttgart zurückgewiesen.
Die 250. Montagsdemonstration fünf Jahre nach den ersten Montagsdemonstrationen habe eine hervorgehobene Bedeutung. Es sei mit einem starken Interesse der Medien und deutlich mehr Teilnehmern als bei sonstigen Montagsdemonstrationen zu rechnen. Folglich habe auch die Auswahl eines "attraktiven“ Versammlungsortes durch den Veranstalter eine besondere Bedeutung für die Versammlungsfreiheit. Bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung habe das grundrechtlich geschützte Interesse an der Bestimmung des Versammlungsortes für diese besondere Jubiläumsveranstaltung daher anders als bei normalen Montagsdemonstrationen Vorrang vor den Interessen der von Straßensperrungen betroffenen Verkehrsteilnehmer.
Außerdem sei sehr zweifelhaft, ob die von der Landeshauptstadt Stuttgart für die Versammlung zugewiesene Fläche in der Lautenschlagerstraße für die Demonstration am 8. Dezember 2014 überhaupt geeignet sei. Angesichts der Teilnehmerzahlen bei früheren "Jubiläumsdemonstrationen“ spreche viel dafür, dass mit mehr als 3.000 Teilnehmern zu rechnen sei. Für eine Versammlung dieser Größenordnung stünde in der Lautenschlagerstraße auch unter Sicherheitsgesichtspunkten voraussichtlich nicht genügend Platz zur Verfügung.
Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 2351/14).