Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch eingereicht werden (§ 55a VwGO).
Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von
Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.ejustice-bw.de
Wichtiger Hinweis:
Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden.