Kurzbeschreibung: Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und des Bundesverwaltungsgerichts sprechen sich mit Nachdruck gegen die im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ zwischen CDU, CSU und SPD verlautbarte Absicht aus, die Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zuzuordnen (Zeilen 473 - 475 des Koalitionsvertrags). Der Rechtsschutz ist weiterhin durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit sicherzustellen. Eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Sozialgerichtsbarkeit ist nicht sachgerecht.