Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 17. März 2025 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt, mit der es das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, die für den 18. März 2025 geplante Abschiebung des Antragstellers in den Irak vorläufig auszusetzen.