Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin dreier Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Käppelewasen II in Dauchingen. Sie hält den Bebauungsplan, der u.a. die Zahl der pro Grundstück zulässigen Wohneinheiten beschränkt, für rechtsfehlerhaft, insbesondere abwägungsfehlerhaft.