Der VGH hat das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, neu über den Antrag der Großen Kreisstadt Hockenheim zu entscheiden, ob der Planfeststellungsbeschluss für die Neubaustrecke Mannheim-Stuttgart aus dem Jahr 1981 um Auflagen zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
Das Urteil erging im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 5. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az. 5 S 2545/18).