Die Urteile ergingen im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 5. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az. 5 S 1107/18, 5 S 1707/18 und 5 S 1710/18).