Sperrzeitverordnung Heidelberg: Mündliche Verhandlung am 29. Juli im VGH; Coronabedingte Beschränkungen der Plätze

Datum: 22.07.2020

Kurzbeschreibung: 

In dem Berufungsverfahren zur Sperrzeitverordnung Heidelberg (Az. 6 S 2828/19) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 29. Juli 2020, 14.00 Uhr (zum Gegenstand des Verfahrens siehe die Darstellung in der Pressemitteilung des VGH vom 3. März 2020).

Die Verhandlung findet im Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim im Sitzungssaal III (Untergeschoss) statt. Da dort coronabedingt nur wenige Sitzplätze zur Verfügung stehen, wird die Verhandlung - aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden des 6. Senats vom 21. Juli 2020 - auch in die Sitzungssäle I und II des VGH (jeweils Erdgeschoss) übertragen. Insgesamt stehen daher für Pressevertreter/innen und Zuhörer/innen etwa 30 Plätze zur Verfügung.

Um den Sicherheitsabstand zu wahren, sind die Sitzplätze jeweils kenntlich gemacht. Für Pressevertreter/innen sind im Sitzungssaal III vier Plätze reserviert. Sämtliche Sitzplätze werden nach der Reihenfolge des Eintritts in den Sitzungssaal durch Justizbedienstete vergeben. Die Säle werden um 13:30 Uhr geöffnet.

Informationen zu infektionsschützenden Maßnahmen am VGH finden sich auf unserer Homepage vghmannheim.de.

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