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Neues SC-Stadion: VGH wird seinen Beschluss prüfen
Datum: 24.10.2019
Kurzbeschreibung:
Nunmehr hat das Regierungspräsidium Freiburg, das die Baugenehmigung für den Neubau eines Stadions des SC Freiburg erteilt hatte, im Wege der Presseerklärung zu diesem Beschluss mitgeteilt, dass dieser auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten beruhe. Daher sei beabsichtigt, gegen diesen Beschluss eine Anhörungsrüge beim VGH einzulegen.
Hierzu hat der Pressesprecher des VGH heute erklärt:
„Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu
prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf
die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat. In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die
Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf das mögliche Anhörungsrügeverfahren können
weitergehende Aussagen derzeit nicht gemacht werden."