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Land muss Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeiten
Datum: 19.03.2019
Kurzbeschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Reutlingen wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben. Der Tenor des Urteils ist den Beteiligten heute bekannt gegeben worden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Dem Urteil liegt die Auffassung des 10. Senats zugrunde, die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen reichten ausgehend vom maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats prognostisch nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter ohne Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten.
Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Diese hat der VGH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (10 S 1977/18).