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Sindelfingen: Einspruch gegen OB-Wahl rechtskräftig zurückgewiesen
Datum: 18.07.2018
Kurzbeschreibung:
Der von einer unterlegenen Kandidatin (Klägerin) erhobene Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Sindelfingen am 7. Mai 2017 blieb letztinstanzlich erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2018 bestätigt.
Den hiergegen von der Klägerin gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der 1. Senat des VGH abgelehnt. Zur Begründung führt er aus, dass das Verwaltungsgericht entgegen dem Vorbringen der Klägerin seine prozessualen Aufklärungspflichten nicht verletzt habe. Den Beweisanregungen der Klägerin habe das Verwaltungsgericht nicht nachgehen müssen, da für ihre unsubstantiierten Behauptungen keine Anhaltspunkte vorgelegen hätten.
Der Beschluss des VGH vom 17. Juli 2018 ist unanfechtbar (1 S 1042/18).