Verhandlungstermin am 18. April zu Rechtsbehelfsbelehrung in Asylsachen aufgehoben

Datum: 12.04.2017

Kurzbeschreibung: 
Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 18. April 2017 in dem Asylrechtsstreit, in dem es u.a. um die Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geht, ist vom 9. Senat des VGH aufgehoben worden (Az. A 9 333/17). Die Beteiligten haben übereinstimmend auf mündliche Verhandlung verzichtet. Die Entscheidung des VGH wird im schriftlichen Verfahren ergehen.

Sobald die Entscheidung des 9. Senats vorliegt und den Beteiligten zugestellt ist, werden wir hierzu eine Pressemitteilung veröffentlichen.

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