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Ärztehaus Schramberg: Beschwerde der Stadt und des Medzentrums erfolgreich
Datum: 30.03.2017
Kurzbeschreibung: Im Verfahren wegen des geplanten Ärztehauses „Medzentrum Schramberg“ hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss den Antrag von Nachbarn (Antragsteller) auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die für das Ärztehaus erteilte Baugenehmigung abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte mit Beschluss vom 6. Juli 2016 dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 08.07.2016). Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Stadt (Antragsgegnerin) und des Medzentrums (Beigeladene) hatte Erfolg. Der 5. Senat des VGH änderte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag der Nachbarn ab. Die Beigeladene kann daher von der Baugenehmigung jetzt Gebrauch machen.
Den Verfahrensbeteiligten ist heute zunächst nur der Tenor des Beschlusses, d.h. der Entscheidungsausspruch ohne Entscheidungsgründe bekannt gegeben worden. Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, wird die vollständige Entscheidung den Beteiligten zugestellt werden.
Der Beschluss vom 29. März 2017 ist unanfechtbar (5 S 1389/16).