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EILMELDUNG: Morgiger Verhandlungstermin zur Straßenbahn "Im Neuenheimer Feld" aufgehoben
Datum: 08.03.2016
Kurzbeschreibung: Der für Mittwoch, den 9. März 2016, 10.30 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung über die Planfeststellung für die Straßenbahn “Im Neuenheimer Feld“ (5 S 1443/14, 5 S 1446/14, 5 S 1491/14, 5 S 1517/14) ist heute vom Vorsitzenden des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aufgehoben worden.
Die Kläger haben mit Schriftsätzen ihrer Prozessbevollmächtigten vom 1. und 6. März 2016 erstmals begründet, warum sie ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 10. Juni 2014 auch in der Gestalt des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses des Beklagten vom 27. Januar 2016 aufrechterhalten. Der Beklagte hat dargelegt und glaubhaft gemacht, dass er sich zu den umfangreichen Schriftsätzen bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung nicht sachgerecht äußern kann. Mit Blick auf das Gebot, den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen (§ 87 Abs. 1 S. 1 VwGO), und zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) hat der Vorsitzende des 5. Senats daher auf Antrag des Beklagten, den der beigeladene Vorhabenträger unterstützt hat, den morgigen Verhandlungstermin aufgehoben. Ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest. Er wird vom VGH von Amts wegen bestimmt werden.