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E-Mail-Daten der früheren Umweltministerin Gönner: Berufungsverfahren eingestellt
Datum: 26.10.2015
Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2015 das Berufungsverfahren der ehemaligen Umweltministerin Gönner (Klägerin) eingestellt, nachdem die Klägerin und das Land Baden-Württemberg (Beklagter) das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
In diesem Berufungsverfahren (Az. 1 S 1172/15) wandte sich die Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Mai 2015. Mit diesem Urteil hatte das Verwaltungsgericht die Klage auf Löschung der beim Umweltministerium vorhandenen E-Mail-Daten aus ihrer Zeit als Umweltministerin abgewiesen.
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte die Klägerin teilweise Erfolg. Ihren Antrag, der Landesregierung zu untersagen, E-Mail-Daten an den Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ herauszugeben, lehnte der VGH zwar mit Beschluss vom 7. August 2015 (Az. 1 S 1239/15) ab, gab der Landesregierung jedoch auf, diese Daten nur an einen Richter herauszugeben, dem der Untersuchungsausschuss durch Beschluss die Beweiserhebung nach dem Untersuchungsausschussgesetz übertragen hat und der die privaten E-Mails der Antragstellerin aussortiert, bevor Daten sodann an den Untersuchungsausschuss übermittelt werden (siehe Pressemitteilung Nr. 33 vom 10. August 2015).
Im Anschluss an diesen Beschluss haben die Klägerin und der Beklagte das Berufungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Dieses war daher durch Gerichtsbeschluss einzustellen. Zugleich wurde der noch anhängige Antrag des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ auf Beiladung zum Verfahren abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar.