Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: Eintritt des Ruhestands für Inhaber der Professur für Philosophie vorläufig hinausgeschoben; Eilantrag in zweiter Instanz erfolgreich
Datum: 31.03.2015
Kurzbeschreibung: Der Eilantrag eines beamteten Hochschullehrers (Antragsteller) und Inhabers der Professur für Philosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, mit dem er ein Hinausschieben seines mit Ablauf des 31. März 2015 eintretenden Ruhestands erreichen will, hat Erfolg.
Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat der Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 31. März 2015 - 4 S 630/15 - stattgegeben und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze vorläufig bis zum Ablauf des Sommersemesters 2015 hinauszuschieben. Dies wurde den Beteiligten heute Vormittag durch Übermittlung der Beschlussformel bekannt gegeben. Der vollständige Beschluss mit Gründen wird den Beteiligten in den nächsten Tagen zugestellt.