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Datum: 26.01.2026

Uhrzeit: 10:00

M. gegen Land Baden-Württemberg wegen Untersagungsverfügung

Aktenzeichen: 10 S 2019/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Beteiligten streiten über die rechtliche Einordnung verschiedener "reinigender Handgele", die die Klägerin vertreibt. Im Streit steht die Frage, ob die Produkte eine reinigende Funktion (dann Anwendbarkeit der EU-Kosmetik-VO) oder eine überwiegende biozide Funktion (im Sinne der Biozid-VO) haben. Das Regierungspräsidium hatte der Klägerin, die die Produkte als Kosmetikprodukte einstuft, das Inverkehrbringen untersagt. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Dieses hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.