Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I
Streitgegenstand: Die Beteiligten streiten darüber, ob das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (hier: Fahrrad) nach einer Trunkenheitsfahrt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 FeV untersagt werden kann.