Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich als unmittelbar planbetroffener Grundstückseigentümer gegen den Bebauungsplan "Oberdorfstraße" der Antragsgegnerin. Er hält den Bebauungsplan für städtebaulich nicht erforderlich und abwägungsfehlerhaft, weil er die Bebaubarkeit seines Grundstücks im Wesentlichen ausschließe.