Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Äußerung eines Bürgermeisters im Amtsblatt der Gemeinde zu der strafgerichtlichen Verurteilung eines Einwohners.