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Datum: 24.09.2025

Uhrzeit: 10:30

K. gegen Land Baden-Württemberg wegen Anordnung nach § 69 Abs. 1 AMG

Aktenzeichen: 9 S 2715/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: In dem Verfahren ist die Frage zu klären, ob für die Abgabe von Arzneimitteln in einer Krankenhausapotheke unter Zuhilfenahme eines automatisierten Kommissioniersystems eine visuelle Endkontrolle zwingend erforderlich ist.