Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Beteiligten streiten sich um die Frage, ob die Kläger einen Grenzbau an ihrer nordwestlichen Grundstücksgrenze mit dem Argument abwehren können, die notwendige Abstandsfläche sei nicht eingehalten, oder ob Ihnen dieses Argument verwehrt ist, weil ihr Grundstück entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze ebenfalls einen Grenzbau aufweist.