Datum: 17.01.2025

Uhrzeit: 11:00

J. gegen Stadt Neuenbürg wegen Gültigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Stadt Neuenbürg/Gemeinde Engelsbrand (Windkraft)

Aktenzeichen: 14 S 376/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

 

Streitgegenstand: Die Antragstellerin, eine Windenergieanlagenbetreiberin, wendet sich mit einem Normenkontrollantrag gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Sie will Windenergieanlagen auf Flächen errichten, die dafür im angegriffenen Plan nicht vorgesehen sind. Einem früheren Antrag der Antragstellerin gegen eine Vorgängerfassung des Flächennutzungsplans hatte der Senat mit Urteil vom 10.05.2023 (14 S 396/22) stattgegeben.

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