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Vorsitzendenwechsel am Verwaltungsgerichtshof
Datum: 03.06.2013
Kurzbeschreibung: Dr. Klaus Schaeffer im Ruhestand, Wolfgang Rieger übernimmt Vorsitz im 3. Senat; Dr. Rudisile neuer Vorsitzender im 2. Senat
Dr. Klaus Schaeffer ist in Biberach geboren, 66 Jahre alt, verheiratet und hat drei Kinder Er studierte an den Universitäten Tübingen, Lausanne und Berlin. 1975 wurde er Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Stuttgart und 1978 Richter auf Lebenszeit. Es folgten Stationen beim Verwaltungsgericht Berlin, als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht, beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und beim Justizministerium in Bonn. Ab 1986 war Dr. Schaeffer Richter am VGH. Er gehörte dem für Baurecht zuständigen 3. Senat sowie dem insbesondere für Asylrecht zuständigen 16. Senat an. Zu Beginn des Jahres 2000 wechselte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart. Von dort kehrte er im November 2001 mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am VGH an den Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim zurück, wo er zunächst den Vorsitz in dem für Verfahren aus dem Ausländerrecht zuständigen 11. Senat übernahm. Im November 2006 wechselte er als Vorsitzender in den insbesondere für das Bau- und Wasserrecht zuständigen 3. Senat, dem er bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Ende Februar 2013 angehörte. Daneben war Herr Dr. Schaeffer noch fünf Jahre Vorsitzender am Richterdienstgerichtshof. Neben seinem musikalischen Hobby als Schlagzeuger bzw. an der Cajon in mehreren Bands engagierte sich Herr Dr. Schaeffer über viele Jahre hinweg nebenberuflich als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare, als Prüfer in der Ersten und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, als deutscher Richter in der Beschwerdekommission des Deutsch-Französischen Jugendwerks, als Dozent an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie sowie beim Volksheimstättenwerk und als Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg, an der er auch heute weiterhin im Baurecht lehrt. Herr Dr. Schaeffer verabschiedete sich am 27. Februar 2013 von den zahlreich erschienenen Mitgliedern des VGH in einer kleinen Feierstunde. Präsident Ellenberger dankte ihm dabei für seine jahrzehntelange erfolgreiche Tätigkeit.
Wolfgang Rieger ist in Stuttgart geboren, 60 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen und dem Referendariat war er ab 1982 am Verwaltungsgericht Stuttgart tätig. Ab 1989 folgten Abordnungen an das Bundesverwaltungsgericht, den VGH und das Staatsministerium Baden-Württemberg. Im August 1993 wurde Herr Rieger zum Richter am VGH ernannt. Nach zehnjähriger Tätigkeit im 8. Senat wechselte er 2003 als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart. Im Februar 2008 wurde er zum Vorsitzenden Richter am VGH ernannt. Hier übernahm er den Vorsitz in dem insbesondere für das Abgaben- und Beitragsrecht zuständigen 2. Senat. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Rieger seit vielen Jahren Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und Mitverfasser eines Kommentars zum Baugesetzbuch.
Dr. Richard Rudisile ist in Bruchsal geboren, 59 Jahre alt und verheiratet. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Freiburg sowie dem Referendariat war er ab 1980 am Verwaltungsgericht Stuttgart tätig. Ab Ende 1982 folgten Abordnungen/Zuweisungen an das Landratsamt Ludwigsburg, das Bundesverwaltungsgericht, den VGH, das Kreisgericht (spätere Verwaltungsgericht) Dresden sowie das Staatsministerium der Justiz des Freistaates Sachsen. Im Oktober 1992 wurde Herr Dr. Rudisile zum Richter am VGH ernannt, wo er als Richter im 10. Senat und als EDV-Beauftragter des Präsidenten tätig war. Im Januar 2008 wechselte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart. Hier übernahm er den Vorsitz in der schwerpunktmäßig für das Gewerbe- und Wirtschafts-, Gesundheits- und Informationsrecht zuständigen 4. Kammer und in der für Disziplinarverfahren zuständigen 20. Kammer. Herr Dr. Rudisile war darüber hinaus bis 2001 über zehn Jahre Prüfer in der Ersten Juristischen Staatsprüfung an der Universität Tübingen. Seither ist er Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Außerdem ist er seit vielen Jahren Mitautor eines Großkommentars zur Verwaltungsgerichtsordnung.