Bisher liegt nur der Entscheidungsausspruch vor. Die schriftliche Begründung der Urteile wird später, voraussichtlich im August, vorliegen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Gemeinde Affalterbach binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen (Az. 3 S 4220/20, 3 S 4240/20, 3 S 4259/20).