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Sitzungsgeld für Stuttgarter Gemeinderat: Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung zu
Datum: 14.02.2008
Kurzbeschreibung: Der Streit um die Gewährung von erhöhtem Sitzungsgeld, das ein Stuttgarter Gemeinderat (Kläger) über Jahre hinweg erhalten hat, geht in die nächste Instanz. Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 05.02.2008 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen.
Die Stadt Stuttgart hatte dem Kläger auf seinen Antrag in den Jahren 2001 bis 2004 ein erhöhtes Sitzungsgeld insgesamt in Höhe von über 27.000 EUR bewilligt, weil er einen mandatsbedingten Verdienstausfall geltend gemacht hatte. Später war diese Bewilligung zurückgenommen worden. Die Klage gegen diesen Rücknahmebescheid hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen. Es war davon ausgegangen, dass der Kläger keinen Anspruch auf erhöhtes Sitzungsgeld gehabt und der Rücknahme der Bewilligung schützenswertes Vertrauen des Klägers nicht entgegenstanden habe (vgl. Pressemitteilung des VG vom 26.07.2007).
Ein Verhandlungstermin im Berufungsverfahren ist derzeit noch nicht absehbar (Az. Zulassungsverfahren: 1 S 1922/07; Berufungsverfahren: 1 S 453/08).
Ein Verhandlungstermin im Berufungsverfahren ist derzeit noch nicht absehbar (Az. Zulassungsverfahren: 1 S 1922/07; Berufungsverfahren: 1 S 453/08).