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Schulbehörden müssen über die Besetzung der Rektorenstelle an einem Pforzheimer Gymnasium neu entscheiden
Datum: 20.12.2010
Kurzbeschreibung: Die vom Kultusministerium getroffene Entscheidung über die Besetzung der Rektorenstelle an einem Pforzheimer Gymnasium ist rechtswidrig. Dies hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem heute bekanntgegebenen Beschluss entschieden und damit der Beschwerde des unterlegenen Bewerbers gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben.
Die Schulbehörden hätten verkannt, dass der unterlegene Bewerber ein höheres statusrechtliches Amt bekleide als der erfolgreiche Konkurrent, heißt es in den Gründen des Beschlusses. Seiner dienstlichen Beurteilung, die mit demselben Gesamturteil abschließe wie die des erfolgreichen Bewerbers, komme daher ein höheres Gewicht zu. Dies hätte die Schulbehörden nicht hinreichend berücksichtigt. Außerdem habe das Regierungspräsidium bei der Bewertung der einzelnen Elemente des bei der Besetzung von Rektorenstellen vorgesehenen Überprüfungsverfahren das Ergebnis eines Auswahlgesprächs zu sehr in den Mittelpunkt gestellt.
Die Schulbehörden müssen daher erneut über die Besetzung der Rektorenstelle an dem Pforzheimer Gymnasium entscheiden.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 S 2387/10).
Die Schulbehörden müssen daher erneut über die Besetzung der Rektorenstelle an dem Pforzheimer Gymnasium entscheiden.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 S 2387/10).