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Ausweisung wegen "Ehrenmordes" - Verhandlung endet mit einem Vergleich
Datum: 27.10.2010
Kurzbeschreibung: Im Verfahren um die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der den Liebhaber seiner Schwester erstochen hatte und deswegen zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt worden war (vgl. Pressemitteilung vom 22.10.2010), haben die Beteiligten vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) nach längerer Verhandlung, in der auch ein Sachverständiger zur Frage einer Rückfallgefährdung gehört wurde, einen Vergleich geschlossen.
Danach wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Kläger bis zum 21.01.2013 dulden und, wenn er in dieser Zeit nicht wegen einer erheblichen vorsätzlichen Straftat in Erscheinung getreten ist, die Wirkungen der Ausweisung befristen. Das bedeutet, dass der Kläger zunächst in Deutschland bleiben darf, aber nicht mehr im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. Dieser kann ihm erst nach Ablauf der gesetzten Frist, also nach erfolgreicher „Bewährung“, erteilt werden. Sollte er sich nicht bewähren, muss der Kläger ausreisen.
Mit diesem Vergleich ist das Verfahren vor dem VGH abgeschlossen (Az.: 11 S 832/10).
Mit diesem Vergleich ist das Verfahren vor dem VGH abgeschlossen (Az.: 11 S 832/10).