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Neubau eines Studentenwohnheims in Freiburg-Stühlinger: Eilverfahren von Nachbarn gegen Baugenehmigung erfolglos
Datum: 30.08.2010
Kurzbeschreibung: Die von benachbarten Wohnungseigentümern (Antragsteller) angefochtene Baugenehmigung der Stadt Freiburg (Antragsgegnerin) für den vom Studentenwerk Freiburg geplanten Neubau eines Studentenwohnheims in Freiburg-Stühlinger darf weiterhin sofort vollzogen werden, weil sie keine Rechte der Antragsteller verletzt. Das hat der 3. Senat des Verwal-tungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit zwei heute bekannt gegebenen Beschlüssen vom 09.07.2010 entschieden. Er hat damit Beschwerden der Antragsteller gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) vom 29.04.2010 (Az. 4 K 485/10 und 4 K 499/10) zurückgewiesen, mit denen ihre Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen abgelehnt worden waren (Pressemitteilung des VG vom 03.05.2010).
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 3 S 1138/10 und 3 S 1139/10).