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Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplans Heilbronn-Franken Antrag auf Zulassung der Berufung des Regionalverbands eingegangen
Datum: 27.07.2010
Kurzbeschreibung: Mit Urteil vom 29. April 2010 - 13 K 989/08 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 167 m auf dem Gebiet der Gemeinde Frankenhardt bauplanungsrechtlich zulässig ist. Insbesondere stehe der Errichtung der Windkraftraftanlage nicht die Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplans (Regionalplan 2020) des Regionalverbandes Heilbronn-Franken entgegen, da dieser mangels ausreichender Darstellung von Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen nichtig sei (vgl. Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 07.06.2010). Am 25. Juni 2010 hat der beigeladene Regionalverband Heilbronn-Franken die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beantragt. Das Verfahren über den Zulassungsantrag ist beim 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anhängig (8 S 1530/10). Wann über den Zulassungsantrag entschieden wird, ist derzeit noch nicht absehbar.