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Tag der offenen Tür beim Verwaltungsgerichtshof Vortrag: "Die Justiz des Landes Baden-Württemberg" Öffentliche Verhandlung: "Umstrittene Krebsbehandlung für todkranken Beamten"
Datum: 12.07.2010
Kurzbeschreibung: Im Rahmen der Woche der Justiz spricht Ministerialdirigent Volker Ellenberger vom Justizministerium Baden-Württemberg am Mittwoch, dem 14.07.2010 im Sitzungssaal III (Untergeschoss) des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, um 14:00 Uhr über "Die Justiz des Landes Baden-Württemberg". Um 10:15 Uhr findet eine öffentliche Verhandlung des 11. Senats des VGH statt, bei der es um die Frage geht, ob das Land einem unheilbar an Krebs erkrankten Beamten die Kosten einer Autohomologen Immuntherapie zu erstatten hat. Die Verkündung einer Entscheidung ist im Anschluss an die mündliche Verhandlung vorgesehen (AZ: 11 S 2730/09).
Zum Sachverhalt:
Bei dem im April 2009 verstorben Beamten aus dem Ostalbkreis ist im Herbst 2004 eine unheilbare Krebserkrankung diagnostiziert worden. Er unterzog sich einer Chemotherapie und begann zusätzlich im Dezember 2005 bei einem Arzt in Ludwigshafen eine Autohomologe Immuntherapie, die ihm zur Stärkung des Immunsystems und zur Blutbildung empfohlen worden war. Bei dieser Therapie wurden aus dem Blut des Patienten Zellen gewonnen, die außerhalb des Körpers in Zellkulturen aufbereitet wurden. Diese wurden dem Patienten zusammen mit dem Kulturmedium in zeitlichen Abständen gespritzt.
Das beklagte Land lehnt es ab, die Kosten für eine Autohomologe Immuntherapie zu bezahlen. Es beruft sich darauf, dass es sich hierbei nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode handele und nach den Beihilfevorschriften des Landes die Übernahme der Kosten nicht in Betracht komme.
Die Witwe des Beamten (Klägerin) ist der Auffassung, die Autohomologe Immuntherapie erfülle die Voraussetzungen für eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode. Auch habe sich ihr verstorbener Ehemann trotz seiner schweren Erkrankung in einem sehr guten Allgemeinzustand befunden und sei auch noch berufstätig gewesen. Dies sei auf die positiven Effekte dieser Therapie zurückzuführen.
Bei dem im April 2009 verstorben Beamten aus dem Ostalbkreis ist im Herbst 2004 eine unheilbare Krebserkrankung diagnostiziert worden. Er unterzog sich einer Chemotherapie und begann zusätzlich im Dezember 2005 bei einem Arzt in Ludwigshafen eine Autohomologe Immuntherapie, die ihm zur Stärkung des Immunsystems und zur Blutbildung empfohlen worden war. Bei dieser Therapie wurden aus dem Blut des Patienten Zellen gewonnen, die außerhalb des Körpers in Zellkulturen aufbereitet wurden. Diese wurden dem Patienten zusammen mit dem Kulturmedium in zeitlichen Abständen gespritzt.
Das beklagte Land lehnt es ab, die Kosten für eine Autohomologe Immuntherapie zu bezahlen. Es beruft sich darauf, dass es sich hierbei nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode handele und nach den Beihilfevorschriften des Landes die Übernahme der Kosten nicht in Betracht komme.
Die Witwe des Beamten (Klägerin) ist der Auffassung, die Autohomologe Immuntherapie erfülle die Voraussetzungen für eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode. Auch habe sich ihr verstorbener Ehemann trotz seiner schweren Erkrankung in einem sehr guten Allgemeinzustand befunden und sei auch noch berufstätig gewesen. Dies sei auf die positiven Effekte dieser Therapie zurückzuführen.