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Eilantrag des BUND gegen Stuttgart 21 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingegangen
Datum: 29.06.2011
Kurzbeschreibung: Der auf einen vorläufigen Baustopp abzielende Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt, ist nach Verweisung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart (siehe dessen Pressemitteilung vom 21.06.2011) heute beim 5. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim eingegangen (Az.: 5 S 1908/11).
Der VGH hat dem Eisenbahn-Bundesamt und der beigeladenen DB Netz AG eine Frist zur Stellungnahme gesetzt und die Behördenakten angefordert. Sobald die Stellungnahmen und Akten eingegangen und der gebotenen Prüfung unterzogen worden sind, wird der VGH unter angemessener Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit des Verfahrens seine Entscheidung treffen. Ein genauer Termin steht derzeit noch nicht fest.