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Eilantrag eines Internetanbieters für Casino- und Pokerspiele hat Erfolg
Datum: 21.12.2012
Kurzbeschreibung: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat - unter Anordnung des Sofortvollzugs - einem in Malta ansässigen Internetanbieter mit Verfügung vom 31.08.2011 untersagt, im Internet Glücksspiel in Form von Casino- und Pokerspielen anzubieten und hierfür zu werben. Den hiergegen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtschutz hat das Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte Erfolg. Der für Glücksspielrecht zuständige 6. Senat des VGH sieht in seinem Beschluss vom 10.12.2012 mit Blick auf das Recht der Europäischen Union den Ausgang des Hauptsacheverfahrens sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht als offen an und hat deshalb dem privaten Interesse an der Nichtbefolgung der Untersagungsverfügung den Vorrang eingeräumt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 6 S 3335/11).