Kurzbeschreibung: Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat, wie bereits berichtet (vgl. Pressemitteilung vom 30. Oktober 2024), im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 24. Oktober 2024 die beklagte Stadt Heidelberg verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats über eine Änderung der Verordnung der Stadt Heidelberg über die Verlängerung der Sperrzeit in der Altstadt vom 24. Juli 2018 in Gestalt der Änderungsverordnung vom 17. Oktober 2019 zu entscheiden. Im Übrigen hat er die Klagen abgewiesen und die Berufungen zurückgewiesen. Zu diesem Urteil liegen nun die Urteilsgründe vor.