Kurzbeschreibung: Der 13. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 25. November 2025 die Berufung der Klägerin, mit der sie erstrebte, mit einem Niqab Auto fahren zu dürfen, überwiegend zurückgewiesen.