Suchfunktion
Bitte beachten Sie, dass der Verwaltungsgerichtshof im Zeitraum vom 10.02.2023 (ab etwa 17:00 Uhr) bis 13.02.2023 (etwa 18:00 Uhr) nicht über den elektronischen Rechtsverkehr (Nachrichtenversand über beA/beBPo) erreichbar ist. In dieser Zeit über den elektronischen Rechtsverkehr eingehende Mitteilungen werden erst im Laufe des 13.02.2023 bearbeitet.
Eingaben in Eilsachen, die zwingend im genannten Zeitraum bearbeitet werden müssen, können daher nur per Fax (0621/292-4444) erfolgen.
- Infektionsschutz –
Die nachfolgend genannten Handlungsempfehlungen haben zum Ziel, die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus (COVID-19) für Sie und die übrigen Personen im Dienstgebäude zu reduzieren. Es handelt sich hierbei lediglich um Empfehlungen und nicht um verbindlichen Regelungen.
1. Maske
Es wird dringend empfohlen, im gesamten Dienstgebäude eine selbst mitgebrachte Atemschutzmaske zu tragen, die die Anforderungen des Standards FFP-2 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.
2. Abstandsgebot
Es wird empfohlen innerhalb des gesamten Dienstgebäudes zu anderen Personen, die nicht zu Ihrem eigenen Haushalt gehören, grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
3. Händedesinfektion
Wir empfehlen Ihnen, die Hände nach dem Betreten des Gebäudes unverzüglich zu desinfizieren. Hierfür stehen Ihnen Desinfektionsmittelspender an allen Eingängen des Gebäudes zur Verfügung.
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