Der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 9. Oktober 2025 bekannt gegebenen Urteilen vom 8. Oktober 2025 in sechs Musterverfahren zur Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden (s. Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025). In keinem der Verfahren wurde ein Rechtsmittel eingelegt, alle Entscheidungen sind damit rechtskräftig.
Die Urteile mitsamt der Entscheidungsgründe können kostenlos auf der Internetseite „Landesrecht BW“ über eine Suche in der Kategorie „Rechtsprechung“ durch die Angabe der VGH-Aktenzeichen der Verfahren (14 S 1869/24, 14 S 1873/24, 14 S 2054/24, 14 S 190/25, 14 S 16/25 und 14 S 303/25) abgerufen werden.
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025
Internetseite "Landesrecht BW"