Herzlich willkommen


Liebe Besucherin, lieber Besucher!

Ich freue mich über Ihr Interesse für den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und hoffe, dass Sie auf unseren Internetseiten die gewünschten Informationen finden. Gerne geben wir Ihnen auf diese Weise einen Einblick in unsere Organisation und Arbeit.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim ist das höchste Verwaltungsgericht des Landes. Er entscheidet über Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der vier baden-württembergischen Verwaltungsgerichte in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Ferner ist der Verwaltungsgerichtshof erstinstanzlich zuständig für so genannte technische Großverfahren, etwa im Bereich der Verkehrswegeplanung, und für Normenkontrollen über die Gültigkeit von Satzungen und Rechtsverordnungen. Beim Verwaltungsgerichtshof sind etwa 45 Richterinnen und Richter in insgesamt 17 Senaten sowie etwa ebenso viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, den Serviceeinheiten, der Bibliothek sowie im Hausdienst tätig.

Die Gerichtsverhandlungen des Verwaltungsgerichtshofs sind öffentlich. Auf Verhandlungen und Entscheidungen, die von allgemeinem Interesse sind, weisen wir in Pressemitteilungen sowie über unsere Terminvorschau im Internet hin. Eine Auswahl interessanter Beschlüsse und Urteile aller baden-württembergischen Verwaltungsgerichte einschließlich des Verwaltungsgerichtshofs finden Sie in der Rechtsprechungsdatenbank.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen neben der Organisation des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg die Aufgaben, die Funktion und die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Wir werden diese Seiten ständig erweitern und aktualisieren und freuen uns über Ihre Anregungen zur Verbesserung unseres Informationsangebots.
 


Prof. Dr. Malte Graßhof 
(Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg)

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