Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 3. Senats vom 6. Juli 2021. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az. 3 S 2103/19).