Der VGH beabsichtigt, zügig über die Anträge zu entscheiden.
Hinweis:
Auskünfte zum genauen Entscheidungszeitpunkt oder zur Identität der Antragsteller können nicht gemacht werden. Telefonische Anfragen können derzeit nicht beantwortet werden. Die Beantwortung schriftlicher Anfragen erfolgt sobald als möglich, kann aber länger dauern als gewohnt.