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Aktuelle Pressemitteilungen

  • 18.06.2026: Heidelberg: Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung

    Kurzbeschreibung: 

    Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit heute den Beteiligten zugestelltem Beschluss vom 17. Juni 2026 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt, wonach einem Kind mit besonderem Förderbedarf ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von fünf Stunden täglich (montags bis freitags) zusteht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.

  • 15.06.2026: IGI Rißtal: Bebauungsplan unwirksam

    Kurzbeschreibung: 

    Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 12. Mai 2026 dem Normenkontrollantrag eines privaten Antragstellers stattgegeben und den Bebauungsplan „IGI Rißtal-BA1“ des Zweckverbands Interkommunales Industriegebiet Rißtal vom 22. Dezember 2022 für unwirksam erklärt. Der VGH hat das vollständige Urteil heute den Beteiligten zugestellt

  • 05.06.2026: Equal-Pay-Klage der ehemaligen Bürgermeisterin von Todtmoos: Schriftliche Urteilsgründe liegen vor

    Kurzbeschreibung: 

    Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. März 2026 der Berufung der Gemeinde stattgegeben und die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin auf Schadensersatz und Entschädigung abgewiesen. Der VGH hat das vollständige Urteil heute den Beteiligten zugestellt.

Präsident


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Prof. Dr. Malte Graßhof 

Adresse und Telefon

Verwaltungsgerichtshof
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Schubertstraße 11
68165 Mannheim

Postanschrift:
Postfach 103264
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Vermittlung: (0621) 292-0 (Staatszentrale)
Telefax: (0621) 292-4444

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Sprechzeiten der Serviceeinheiten
Montag - Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis für Besucherinnen und Besucher

 

Das Dienstgebäude wird zwei Stunden vor Beginn einer mündlichen Verhandlung, frühestens aber um 8:30 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet.

 

Außerhalb mündlicher Verhandlungen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte möglich.

Diese ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Donnerstag   

9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

13:30  Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag  9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

            

Bitte klingeln Sie oder melden Sie sich telefonisch an der Pforte. Die Klingel befindet sich am Fuße der Treppe beim Nachtbriefkasten. Telefonisch erreichen Sie die Pforte unter der Rufnummer 0621 – 292 4211.