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Ansicht Verwaltungsgerichtshof


Aktuelle Pressemitteilungen

  • 16.02.2026: Der „Hornisgrinde-Wolf“ darf getötet werden

    Kurzbeschreibung: 

    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute (16. Februar 2026) in zwei Eilverfahren die vom Umweltministerium Baden-Württemberg erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmeentscheidung zur Tötung des „Hornisgrinde-Wolfs“ (GW2672m) für voraussichtlich rechtmäßig und vollziehbar erklärt und damit die Beschwerden von Naturschutzverbänden gegen die gleichlautenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2026 zurückgewiesen. Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden.

  • 16.02.2026: SWR „Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg?“ ohne FDP – Eilantrag auch in der zweiten Instanz abgelehnt

    Kurzbeschreibung: 

    Die TV-Sendung „Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg?“ kann wie vom SWR geplant am 24.02.2026 nur unter Beteiligung der Spitzenkandidaten von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit heutigem Beschluss die Beschwerde der FDP gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.02.2026 zurückgewiesen. Die Eilanträge der FDP haben somit auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg.

  • 10.02.2026: Verwaltungsgerichtstagung Baden-Württemberg: Erfolgreiche Premiere in Karlsruhe-Rüppurr

    Kurzbeschreibung: 

    Vom 5. bis 6. Februar 2026 fand in Karlsruhe-Rüppurr die erste Verwaltungsgerichtstagung Baden-Württemberg statt. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Prof. Dr. Malte Graßhof, hatte alle Richterinnen und Richter der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeladen, und rund 200 von ihnen folgten seiner Einladung.

Präsident


Herzlich Willkommen

Prof. Dr. Malte Graßhof 

Adresse und Telefon

Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg
Schubertstraße 11
68165 Mannheim

Postanschrift:
Postfach 103264
68032 Mannheim

Vermittlung: (0621) 292-0 (Staatszentrale)
Telefax: (0621) 292-4444

Nachtbriefkasten beim Haupteingang

Sprechzeiten der Serviceeinheiten
Montag - Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis für Besucherinnen und Besucher

 

Das Dienstgebäude wird zwei Stunden vor Beginn einer mündlichen Verhandlung, frühestens aber um 8:30 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet.

 

Außerhalb mündlicher Verhandlungen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte möglich.

Diese ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Donnerstag   

9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

13:30  Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag  9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

            

Bitte klingeln Sie oder melden Sie sich telefonisch an der Pforte. Die Klingel befindet sich am Fuße der Treppe beim Nachtbriefkasten. Telefonisch erreichen Sie die Pforte unter der Rufnummer 0621 – 292 4211.