Sitzungspolizeiliche Verfügung vom 09.12.2025
Mündliche Verhandlung am 16. und 17. Dezember 2025
Az. 10 S 1314/24
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur störungsfreien Abwicklung der mündlichen Verhandlung, wird bezüglich der am 16. und 17. Dezember 2025 stattfindenden mündlichen Verhandlungen des 10. Senats, Sitzungssaal III, im Dienstgebäude Schubertstraße 11, 68165 Mannheim, gemäß § 176 Gerichtsverfassungsgesetz Folgendes angeordnet:
1. Der Zugang zum Sitzungssaal III wird am 16.12.2025 um 09:45 Uhr und am 17.12.2025 um 09:00 Uhr geöffnet. Zuhörer und Medienvertreter werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft eingelassen. Eine Vorab-Reservierung von Sitzplätzen ist nicht möglich. Es dürfen nur insgesamt 30 Zuhörer - ohne Pressevertreter - in den Sitzungssaal eingelassen werden. Darüber hinaus ist den Pressevertretern Zugang zum Sitzungsaal zu gewähren.
2. Fünf Sitzplätze sind für Medienvertreter reserviert. Sollten mehr Pressevertreter an der Verhandlung teilnehmen als freie Sitzplätze vorhanden sind, wird der Vorsitzende verständigt.
3. Den Zuhörern und Medienvertretern wird bei der Einlassung (nach Maßgabe von Ziffer 1) eine Platzkarte ausgehändigt, die für den jeweiligen Sitzungstag gilt.
4. Die Regelungen in den vorangehenden Ziffern gelten nicht für Verfahrensbeteiligte sowie den von ihnen mitgebrachten sachkundigen / sachverständigen Personen, deren Namen auf der vorab dem Senat übermittelten Liste hinterlegt sind. Sollten zusätzlich Personen, deren Namen nicht auf der Liste stehen, von den Verfahrensbeteiligten mitgebracht werden, ist vor der Einlassung der Vorsitzende zu verständigen.
5. Gemäß der Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Medienvertreter im Sitzungssaal nur bis zum Beginn und nach Ende der mündlichen Verhandlung zulässig. Nach Beginn der Verhandlung haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen.
6. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal III während der Verhandlung nicht gestattet. Dies gilt auch für Medienvertreter. Die Nutzung von elektronischen Geräten ist Zuhörern und Medienvertretern während der Verhandlung nicht gestattet. Ausgenommen davon ist die Nutzung von elektronischen Geräte durch Medienvertreter zur Ausübung ihrer Tätigkeit während der Verhandlung im Offline-Betrieb zur Eingabe von Text.
7. Fühlt sich ein Verfahrensbeteiligter oder Zuhörer durch die in dieser Verfügung angeordneten Maßnahmen in seinen ihm nach der Verwaltungsgerichtsordnung oder dem Gerichtsverfassungsgesetz zustehenden Rechten beeinträchtigt, ist die Entscheidung des Vorsitzenden einzuholen.
Paur
Vorsitzender Richter am
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Hinweis für Besucherinnen und Besucher
Das Dienstgebäude wird zwei Stunden vor Beginn einer mündlichen Verhandlung, frühestens aber um 8:30 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet.
Außerhalb mündlicher Verhandlungen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte möglich. Diese ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Bitte klingeln Sie oder melden Sie sich telefonisch an der Pforte. Die Klingel befindet sich am Fuße der Treppe beim Nachtbriefkasten. Telefonisch erreichen Sie die Pforte unter der Rufnummer 0621 – 292 4211. |

