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Der langjährige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Volker Ellenberger in den Ruhestand verabschiedet

Datum: 31.03.2023

Kurzbeschreibung: Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten war es ein Glücksgriff für unser Land, mit Volker Ellenberger einen brillanten Juristen mit messerscharfem Verstand an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes zu haben.“

Der langjährige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Volker Ellenberger in den Ruhestand verabschiedet

Der langjährige Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg Volker Elenberger tritt am heutigen Freitag (31. März 2023) nach über 40 Jahren im Dienst der baden-württembergischen Justiz in den Ruhestand. Er leitete das oberste Verwaltungsgericht im Land seit 2011 und stand damit an der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht nur während der Asylklagewelle aufgrund der Flüchtlingskrise in den Jahren nach 2015 und 2016, sondern auch als die Verwaltungsgerichte während der Corona-Pandemie mit der gerichtlichen Überprüfung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen in Eilverfahren eine historische Aufgabe zu übernehmen hatten. 

Ministerin Marion Gentges sagte: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten war es ein Glücksgriff für unser Land, mit Volker Ellenberger einen brillanten Juristen mit messerscharfem Verstand an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes zu haben. Er war ein überaus verlässlicher, vorausschauender und engagierter Richter und Präsident, dessen Denken und Tun während seiner gesamten beruflichen Laufbahn von einer bemerkenswerten Präzision und Bestimmtheit geprägt waren, die ihm in der baden-württembergischen Justiz größte Anerkennung und Wertschätzung eingebracht haben. Seine Arbeit war immer getragen von einem hohen beruflichen Ethos, größter persönlicher Integrität und einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit. Für seine Dienste sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet.“

Ellenberger ist einer der bundesweit renommiertesten Verwaltungsjuristen, der sich auch in den Jahren nach der deutschen Einheit enorme Verdienste um den Aufbau der Justiz in Sachsen erworben hat. Als früherer Abteilungsleiter im baden-württembergischen Justizministerium verantwortete er zudem zahlreiche Modernisierungsprojekte, die die Justiz im Land bis heute nachhaltig geprägt haben. In seiner Rolle als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs hat er sich auch zu einem „scharfen Wächter“ über die Kompetenzen seiner Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelt und sich gegen angedachte Herausnahmen von Zuständigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte gewandt. Gerade in den vergangenen Jahren kam insbesondere der Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eine große Bedeutung zu.

Volker Ellenberger sagte: „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit trägt mit ihrer Aufgabe, entsprechend Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz einen umfassenden Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger gegen alle Akte hoheitlicher Gewalt zu gewährleisten, entscheidend zur Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats bei.“

Information zu Volker Ellenberger:

1983 trat er als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen in den höheren Justizdienst des Landes ein. Nach der Wiedervereinigung war Volker Ellenberger viele Jahre als „Aufbauhelfer“ in Sachsen zunächst beim KG Dresden und später beim sächsischen Justizministerium tätig. Dort wirkte er u.a. als Leiter der Personalabteilung. In der Schlussbeurteilung wird herausgestellt, dass Volker Ellenberger sich beim Aufbau der Justiz Sachsens bleibende Verdienste erworben habe.

1998 übernahm er für 12 Jahre die Leitung der Abteilung I im baden-württembergischen Justizministerium. Unter seiner Leitung wurde eine Vielzahl von Modernisierungsprojekte in der baden-württembergischen Justiz angestoßen und erfolgreich in die Tat umgesetzt.

Bildunterschrift (Foto frei verwendbar, v.l.n.r.):

Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Volker Ellenberger und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL



Quelle: Medieninformation des Ministerium der Justiz und für Migration vom 31.03.2023

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