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Windpark „Kornberg/Dreimärker“: Klagen und Eilanträge nicht erfolgreich

Datum: 21.12.2023

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom Dienstag dieser Woche drei Klagen gegen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen abgewiesen und entsprechende Eilanträge abgelehnt.

Windpark „Kornberg/Dreimärker“: Klagen und Eilanträge nicht erfolgreich

Mit seinen drei Klagen aus Februar 2023 (Az. 14 S 218/23, 14 S 219/23, 14 S 220/23) und drei Eilanträgen aus Juli und August 2023 (Az. 14 S 1111/23, 14 S 1295/23, 14 S 1296/23) wandte sich ein Umweltverband gegen drei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen auf Höpfinger und Hardheimer Gemarkung (Windpark „Kornberg/Dreimärker“) aus Dezember 2022. Er rügte u. a. die Verletzung arten- und habitatschutzrechtlicher sowie weiterer naturschutzrechtlicher Vorschriften. Ferner rügte er schädliche Umwelteinwirkungen in Gestalt von Schallimmissionen im Ortsteil Bretzingen. Der 14. Senat des VGH hat die drei Klagen, über die er am 19. Dezember 2023 im Hardheimer Rathaus unter Inaugenscheinnahme von Schallimmissionsorten im Ortsteil Bretzingen mündlich verhandelt hatte, am 20. Dezember 2023 abgewiesen und die drei Eilanträge am selben Tag abgelehnt.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. In den Eilverfahren hat der Senat darauf abgestellt, dass, nachdem die Klagen abgewiesen worden waren, keine Erfolgsaussichten gegeben seien.

Hinweis: Derzeit können keine weiteren Angaben zum Inhalt der Urteile gemacht werden, da die Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen. In den Klageverfahren hat der 14. Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht jeweils nicht zugelassen. Der Kläger kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben. Die Beschlüsse in den Eilverfahren sind unanfechtbar.

 

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