Die beiden Nachwuchswissenschaftler wurden für ihren Aufsatz „Der unionsrechtswidrige § 13b BauGB, der neue § 215a BauGB und was betroffene Gemeinden nun tun sollten“, geehrt. Der Aufsatz ist in der Fachzeitschrift „Das Deutsche Verwaltungsblatt (DVBl) 2024“, S. 674 ff. erschienen.
Der mit 500 EUR dotierte VGH-Wissenschaftspreis wird für besonders herausragende wissenschaftliche Aufsätze im Bereich des Verwaltungsrechts vergeben, die innerhalb der vergangenen zwei Jahre selbständig verfasst und veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Zur Teilnahme ist berechtigt, wer im Zeitpunkt der Publikation an einer der baden-württembergischen Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim oder Tübingen eingeschrieben oder beschäftigt war und bei Einreichung seines Beitrags nicht älter als 35 Jahre ist.
Die Auswahl des Siegeraufsatzes war bereits am 15. Juli 2024 im Rahmen des VGH-MootCourt getroffen worden. Der VGH-MootCourt ist eine jährlich in Kooperation mit dem Landesjustizprüfungsamt, der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und den juristischen Fakultäten in Baden-Württemberg stattfindende Veranstaltung, bei welcher Studierende der baden-württembergischen Jura-Fakultäten vor einem fiktiven Gericht auftreten und einen auf einem aktuell anhängigen Rechtsstreit basierenden Fall verhandeln. Der MootCourt ermöglicht den Studierenden, ihre theoretischen Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht bereits frühzeitig in einem Team anwaltsorientiert anzuwenden. Die Übernahme der Kläger- oder Beklagtenrolle schult insbesondere auch die rhetorischen und kreativen Fähigkeiten der Teilnehmer. Weitere Informationen, auch zu den Preisträgern des 13. VGH-MootCourt 2024, finden sich unter: https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Der+Verwaltungsgerichtshof/VGH+MootCourt.