Datum: 26.11.2024

Uhrzeit: 10:30

Gemeinde Ertingen gegen Land Baden-Württemberg wegen Bauvorbescheid

Aktenzeichen: 8 S 2532/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die klagende Gemeinde begehrt einen positiven Bauvorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Neubaus von zwei, maximal 11,5 m hohen Mehrfamilienhäusern mit jeweils acht Wohneinheiten mit Tiefgarage. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass das in einem faktischen Dorfgebiet vorgesehene Neubauvorhaben unzumutbaren Geruchsimmissionen ausgesetzt wäre, die maßgeblich von einem derzeit nicht aktiven Tierhaltungsbetrieb hervorgerufen würden, der zuletzt aufgrund einer mehrfach verlängerten Baugenehmigung umgebaut worden sei. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Eine heranrückende Wohnbebauung verletze das Gebot der Rücksichtnahme nur, wenn sich dadurch die immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des emittierenden Betriebs verschlechterten und er mit nachträglichen Anordnungen rechnen müsse. Dies sei hier aufgrund der bereits vorhandenen Wohnbebauung jedoch nicht zu erwarten, zumal das Verwaltungsgericht Geruchsimmissionen zugrunde gelegt habe, die nach der Genehmigungslage von dem Betrieb gar nicht ausgehen dürften.

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