Das Urteil erging im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 2. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Sie kann bin-nen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils erhoben wer-den (Az. 2 S 3814/20).
Hinweis: Das vollständige Urteil mit Gründen wird voraussichtlich im April vor-liegen. Nähere Angaben zum Zeitpunkt können nicht gemacht werden, da der Zeitpunkt nicht feststeht. Der VGH wird eine Pressemitteilung zu den Urteils-gründen veröffentlichen.