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Dotternhausen: Bürgerbegehren zum Plettenberg voraussichtlich unzulässig

Datum: 13.06.2018

Kurzbeschreibung: 
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Mai 2018 bestätigt, das den Antrag eines Bürgers (Antragstellers) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu sichern, mit dem der Abbau von Kalkstein auf einem Grundstück der Gemeinde auf dem Plettenberg begrenzt werden soll, abgelehnt hatte.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts blieb erfolglos. Die schriftliche Begründung des Beschlusses des VGH liegt noch nicht vor. Der Beschluss mit vollständiger Begründung wird den Beteiligten im Laufe der nächsten Tage zugestellt werden.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (1 S 1132/18).

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