Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Klägerin, eine GmbH mit Sitz in Baden-Württemberg, die ein Fitnessstudio in Brandenburg betreibt, begehrt von der Beklagten die Gewährung einer sog. „Corona-Überbrückungshilfe III“.