Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Klägerin wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Verfügung, mit welcher ihr die Entsorgung von Gartenabfall (Gras- und Heckenschnitt) auf ihrem im Geltungsbereich einer Naturschutzverordnung liegenden Grundstück untersagt und das weitere Lagern von Gartenabfällen dort untersagt worden ist.